Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Gültig ab: 01.01.2024
1. Geltungsbereich:
a. Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (im weiteren „AGB“ genannt) sind Vertragsbestandteil und gelten für alle Leistungen, welche durch Rsvp Events & More, (Maren Schneider-Wala – „Auftragnehmer“ genannt) gegenüber dem Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“ genannt) erbracht werden.
Entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers (Verbraucher oder Unternehmer) finden keine Anwendung, auch wenn der Auftragnehmer diesen nicht ausdrücklich widerspricht.
2. Angebote und Vertragsschluss:
a. Die von Auftragnehmer erstellten Angebote sind immer freibleibend und unverbindlich. Sie gelten nur für die Dauer des im Angebot angegebenen Zeitraumes oder bei nicht vorhandener Zeitraumangabe max. 30 Kalendertage ab Angebotserstellung.
b. Das Angebot muss schriftlich, durch Unterschrift auf dem dafür vorgesehenen Feld im Angebot oder der Auftragsbestätigung bestätigt werden. Nach ausdrücklicher Freigabe durch den Auftragnehmer reicht eine schriftliche Bestätigung per E-Mail ebenfalls aus. Dies findet z. B. Anwendung, wenn ein Auftraggeber wiederkehrende Aufträge erteilt.
c. Wird ein Angebot durch den Auftraggeber angenommen, stellt sich dies als ein verbindlicher Auftrag dar. Wird dieser Auftrag innerhalb von 14 Kalendertagen mittels einer Auftragsbestätigung durch Auftragnehmer angenommen, kommt
es zu einem Vertragsabschluss zwischen dem Auftraggeber und Auftragnehmer. Auch durch die Zahlung der Anzahlungsrechnung durch den Auftraggeber, oder durch eine offizielle Bestellung eines Unternehmens kommt ein Vertragsabschluss zustande.
3. Leistungen:
a. Die vertraglichen Leistungen ergeben sich aus der Auftragsbestätigung und der Kostenschätzung/Angebot.
c. Zusätzliche, während der Veranstaltung (schriftlich oder mündlich) gebuchte Leistungen (z. B. Verlängerung der Einsatzzeit, Überschreitung der Mengen bei Cateringleistungen, Personalstunden,…) werden mit der Schlussrechnung in Rechnung gestellt.
d. Der Auftragnehmer ist dazu berechtigt, die Erbringung von durch den Auftraggeber gebuchten Leistungen aus sachlich gerechtfertigtem Grund zu verweigern, sofern höhere Gewalt oder andere vom Auftragnehmer nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen.
4. Vergütung und Zahlungsbedingungen:
a. Die vereinbarte Vergütung gemäß Angebot und Vertrag versteht sich inklusive der aktuell gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer und ist entsprechend ausgewiesen.
b. Bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn ist eine Abschlagszahlung i. H. v. 80 % des Auftragsvolumens fällig, außer es wurden andere schriftliche Vereinbarungen laut Auftragsbestätigung getroffen.
Hierfür sendet der Auftragnehmer dem Auftraggeber rechtzeitig eine Anzahlungsrechnung per E-Mail.
c. Die Schlussrechnung ist gemäß Zahlungsziel (sofort nach Rechnungsstellung) in der Schlussrechnung auf das angegebene Bankkonto des Auftragnehmers zu überweisen.
d. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt aufgrund irgendwelcher Ansprüche oder Einreden mit der Zahlung zurückzuhalten oder gegen diese aufzurechnen, es sei denn, der Auftragnehmer hat die Einsprüche oder Einreden anerkannt, so dass diese rechtskräftig festgestellt sind.
e. Bei einer Überschreitung des Zeitraums von 180 Tagen zwischen Auftragsannahme (Auftragsbestätigung) und Veranstaltungsbeginn, behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, eine Preisänderung aufgrund z. B. gestiegener Marktpreise sowie dem gesetzlichen Mindestlohn, jedoch maximal i. H. v. 10 %, vorzunehmen.
5. Genehmigungen, Ausweise und Gebühren:
a. Alle zur Erbringung der vertraglichen Leistungen erforderlichen Genehmigungen, Gebühren, Parkgebühren, Messe- und Zutrittskarten für das Personal des Auftragnehmers und daraus entstehende Kosten trägt der Auftraggeber und stellt diese dem Auftragnehmer kostenfrei zur Verfügung.
b. Entstehende Gebühren durch musikalische Darbietungen (z. B. GEMA-Gebühren, Künstlersozialkasse,…) übernimmt der Auftraggeber und stellt den Auftragnehmer von allen Ansprüchen frei. Diese Gebühren können auch (nach Absparche) über die Agentur dem Auftraggeber in Rechnung gestellt werden.
c. Die Entsorgung der anfallenden Abfälle erfolgt grundsätzlich durch den Auftraggeber. Sofern dies aus vertretbaren Gründen nicht möglich ist, werden die Kosten für die Müllentsorgung durch den Auftragnehmer in Rechnung gestellt.
6. Haftung und Schadensersatz:
a. Schadensersatzansprüche gegen den Auftragnehmer sind ausgeschlossen, sofern eine grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz nicht nachgewiesen werden kann. Dies gilt auch für die vom Auftraggeber zur Verfügung gestelltenGegenstände, sowie eventuell entstehende Schäden am Veranstaltungsort, welche sich aus der Durchführung des Auftrages ergeben.
b. Die Haftung auf Schadenersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere Verzug, Mängeln oder sonstigen Pflichtverletzungen), ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
c. Beschädigungen und Verlust des Eigentums von Auftragnehmer durch den Auftraggeber, deren Erfüllungsgehilfen oder den Gästen und Teilnehmern der Veranstaltung gehen zu Lasten des Auftraggebers und werden ihm zu den
Wiederbeschaffungskosten oder Reparaturkosten Rechnung gestellt.
d. Die Haftung auf Schadenersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere Verzug, Mängeln oder sonstigen Pflichtverletzungen), ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
e. Alle von Auftragnehmer mitgebrachten Waren, Gegenstände, Ausstattungen, Zubehör, Möbel und Sonstiges sind gegen jedwede Art von Gefahren, Beschädigungen oder Verlust vom Auftraggeber zu schützen und ggf. zu versichern. Sind Sicherungen und Schutzmaßnahmen, welche vom Auftraggeber zu erbringen sind, nicht ausreichend, haftet der Auftraggeber.
8. Stornierungsbedingungen:
a. Bei Stornierungen bis 6 Monate vor Veranstaltungsbeginn wird das Agenturhonorar laut Auftragsbestätigung in Rechnung gestellt. Des Weiteren gelten die einzelnen Stornobedingungen der zugebuchten Lieferanten.
9. Datenschutz:
a. Der Auftraggeber erlaubt dem Auftragnehmer, dessen Firmennamen, Logo, Fotos und Videos der Veranstaltung sowie
eine Kurzbeschreibung der Veranstaltung für die eigene Website oder soziale Netzwerke zu nutzen, sofern der
Auftraggeber dem nicht ausdrücklich widerspricht.
b. Alle persönlichen Daten, die der Auftraggeber dem Auftragnehmer übermittelt, werden ausschließlich zur Erfüllung der
vertraglichen Leistungen und zu Abrechnungszwecken genutzt. Daten werden nicht an Dritte übermittelt.
10. Schlussbestimmungen:
a. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
b. Sollte der Auftraggeber die Buchung beim Auftragnehmer als Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder als öffentlich-rechtliches Sondervermögen vorgenommen haben, wird als ausschließlicher Gerichtsstand der
Geschäftssitz des Auftragnehmers für alle Ansprüche, die sich aus oder aufgrund dieses Vertrages ergeben, vereinbart.
Gleiches gilt gegenüber Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort außerhalb von Deutschland verlegt
haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
c. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB sowie Vertragsinhalte unwirksam sein oder den gesetzlichen Regelungen widersprechen, so wird hierdurch der Vertrag im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird von den
Vertragsparteien einvernehmlich durch eine rechtswirksame Bestimmung ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.